§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach/der Beraterin Peggy Kurdinat (nachfolgend Coach/Beraterin genannt) und dem/der Coachee bzw. der zu beratenden Person als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee bzw. die zu beratende Person das generelle Angebot des Coaches/der Beraterin, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen annimmt. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
3. Der Coach/die Beraterin ist berechtigt, einen Dienstvertrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches/der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1. Der Coach/die Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Coachee bzw. der zu beratenden Person in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach/die Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee bzw. der zu beratenden Person entsprechen, sofern der/die Coachee bzw. die zu beratenden Person hierüber keine Entscheidung trifft.
2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der Coachees bzw. der zu beratenden Personen kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Zieles des/der Coachee bzw. der zu beratenden Person. Soweit der/die Coachee bzw. die zu beratenden Person die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/beraten werden will, hat er/sie das dem Coach/der Beraterin gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/der Beraterin
1. Coaching und Beratung sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach/die Beraterin gem. HGP § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/die Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.